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Gesetzliche Grundlagen der Kinder- und Jugendlichenbeteiligung

Gesetze

In der UN-Kinderrechtskonvention ist ein fast weltweit gültiger rechtlicher Mindeststandard definiert, der sich in die drei Kategorien Versorgung, Schutz und Partizipation untergliedern lässt. Die Partizipationsrechte sind in den Artikeln 12 und 13 Absatz 1 festgeschrieben. Service (UN.pdf)

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz bietet seit 15.03.1996 Kindern und Jugendlichen ein verstärktes Beteiligungsrecht bei Maßnahmen der Jugendhilfeplanung an. Dies ist in den §§ 8, 11 und 80 geregelt. Service (KJHG.pdf)

Für das Land Bremen gilt seit 28.12.1998 das Bremische Kinder-, Jugend- und Familienförderungsgesetz. In den §§ 3 und 8 Absatz 3 ist die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien an Maßnahmen der Jugendhilfeplanung geregelt. Service (BremKJFFöG)

Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen an weiteren sie betreffenden Vorhaben und Planungen gibt es nur in einzelnen Bundesländern, beispielsweise in Schleswig-Holstein und Niedersachsen (§ 22 e der Niedersächsischen Gemeindeordnung). Service (NGO)

Eine kurze Übersicht über die verschiedenen Beteiligungsgesetze finden Sie hier